Dank des europäischen Streitbeilegungsverfahrens können Verbraucher und Unternehmen grenzüberschreitende Streitfälle schneller und kostengünstiger regeln. Bei Problemen oder Ausbleiben der Lieferung dürfen die Käufer bei Waren bis zu einem Wert von 5.000 Euro in Zukunft mit einer schnellen Erstattung rechnen.
Bestellung, Zahlung, aber keine Lieferung? Das passiert Unternehmen auch über Ländergrenzen hinweg. Um trotzdem für Rechtssicherheit zu sorgen, gibt es das europäische Streitbelegungsverfahren für grenzüberschreitende Bagatellfälle seit 2007. Es hat dafür gesorgt, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer für solche grenzüberschreitenden Streitfälle von 2,5 Jahren auf 5 Monate gesunken ist.
Nun gibt es eine Neuauflage mit einigen gesetzlichen Änderungen: So wird die Obergrenze für das Verfahren auf 5.000 Euro angehoben, damit es von noch mehr kleinen und mittleren Unternehmen genutzt werden kann. Das Verfahren ist außerdem durch die Einbindung von Technologien noch einfacher geworden; der Kläger muss nicht mehr persönlich vor Gericht erscheinen. Zudem sorgt das neue Verfahren dafür, dass die Gerichtskosten angemessen bleiben beziehungsweise deckelt diese, so dass es ausgeschlossen ist, dass die Kosten den Betrag der Forderung überschreiten.
(EU / STB Web)
Artikel vom 20.07.2017
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