



Als Experte für Insolvenzrecht fungiert die Kanzlei Gätcke seit vielen Jahren als Ansprechpartner der Insolvenzgerichte. Unsere Standorte befinden sich in Hannover, Celle und München. Von diesen Büros aus werden u.a. Verfahren an den Insolvenz- und Vollstreckungsgerichten Hannover, Celle, Gifhorn, Hameln, Holzminden, Wolfsburg, München, Augsburg, Traunstein und Memmingen betreut.
Neben der Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren sind wir auch in der Schuldnerberatung für Privatpersonen tätig. Dazu gehört insbesondere die Durchführung von außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren gem. § 305 Insolvenzordnung (InsO). Wir garantieren Ihnen dabei nicht nur unsere vertrauensvolle und kompetente Unterstützung, sondern in der Regel auch einen Termin innerhalb von drei Werktagen. Sprechen Sie uns an!
Selbstverständlich beraten wir auch Unternehmen in der wirtschaftlichen Krise zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens - in diesem Fall fungieren wir als Ihr Interessensvertreter in allen Fragen rund um Sanierung und Restrukturierung. Sofern sich eine Insolvenz nicht mehr abwenden lässt, nehmen wir Ihre Interessen auch bei der Stellung eines Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens für Sie wahr. Dabei trennen wir strikt zwischen öffentlicher Bestellung und Beratertätigkeit.
Darüber hinaus übernehmen wir auch die Liquidation von Gesellschaften außerhalb eines Insolvenzverfahrens.
30.08.2010
Insolvenzverfahren: Keine Haftung wegen verhindertem Lastschrifteinzug
25.08.2010
Fiskusprivileg kommt doch nicht
06.08.2010
Geschäftsklima: Mittelstand im Aufwärtstrend
26.07.2010
Die Insolvenzfestigkeit der Einzugsermächtigungslastschrift
07.07.2010
Trendwende bei Unternehmensinsolvenzen erst für 2011 erwartet