



Neben der Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren stehen wir als Berater für Insolvenzgläubiger zur Verfügung, um die Gläubigerrechte in einem Insolvenzverfahren umfassend zu vertreten. Dazu gehört nicht nur die Forderungsanmeldung, sondern auch die Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren sowie in Gläubigerausschüssen und im Rahmen der Poolverwaltung.
Unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet von Insolvenzverfahren befähigt uns, unseren Mandanten eine realistische Einschätzung vom Fortgang des Verfahrens zu vermitteln.
31.01.2012
Insolvenzrecht: BMF nimmt Stellung zu § 55 Abs. 4 InsO
24.01.2012
Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt
13.01.2012
Gut sechs Prozent weniger Firmeninsolvenzen 2011
16.12.2011
Umsatzsteuer: Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren
12.12.2011
Jahreswechsel 2011/2012 für die Verjährung von Ansprüchen beachten