



Bei der insolvenzrechtlichen Beratung im Rahmen von Sanierung, Restrukturierung und Insolvenzverwaltung ergeben sich häufig weite Bezüge zum Handels- oder Gesellschaftsrecht. Deshalb hat sich die Kanzlei Gätcke auf diesem Gebiet besonders qualifiziert und bietet Beratung auch außerhalb von insolvenzrechtlichen Kontexten an.
Wir unterstützen sie nicht nur bei allen Fragen rund um die Rechtsform ihres Unternehmens etwa im Zusammenhang mit der Nachfolgeplanung oder anderweitigen Umstrukturierung, sondern bieten Ihnen beispielsweise Beratung bei der Vertragsgestaltung mit Ihren Kunden und Lieferanten an.
Bei internationalen Fragestellungen können wir zudem auf die Kompetenz unserer langjährigen Kooperationspartner in diesem Bereich zurückgreifen.
31.01.2012
Insolvenzrecht: BMF nimmt Stellung zu § 55 Abs. 4 InsO
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Gut sechs Prozent weniger Firmeninsolvenzen 2011
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