



Gerät ein Unternehmen in ernste wirtschaftliche Schwierigkeiten, so droht oftmals ein Insolvenzverfahren. Dass dies für alle Beteiligten nicht nur ein Ende bedeutet, sondern auch eine Reihe von Handlungsoptionen bietet, will die Kanzlei Gätcke ihren Mandanten vermitteln.
Wir machen uns ein genaues Bild von der Situation vor Ort im Unternehmen und legen großen Wert auf den Dialog mit den Betroffenen. Durch unsere langjährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Insolvenzverwaltung und -beratung sind wir in der Lage, die zukünftigen Chancen einer Unternehmung genau einzuschätzen und realistische Lösungswege zu entwerfen.
In der Versehung unserer Mandate trennen wir strikt Vertretung und öffentlich bestellte Verwaltung. So können Sie sicher sein, dass Ihre Belange für uns im Mittelpunkt stehen, sofern wir nicht im Gerichtsauftrag tätig werden.
31.01.2012
Insolvenzrecht: BMF nimmt Stellung zu § 55 Abs. 4 InsO
24.01.2012
Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt
13.01.2012
Gut sechs Prozent weniger Firmeninsolvenzen 2011
16.12.2011
Umsatzsteuer: Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren
12.12.2011
Jahreswechsel 2011/2012 für die Verjährung von Ansprüchen beachten