



Neben der Abwicklung von Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren stehen wir als Berater für Insolvenzgläubiger zur Verfügung, um die Gläubigerrechte in einem Insolvenzverfahren umfassend zu vertreten. Dazu gehört nicht nur die Forderungsanmeldung, sondern auch die Vertretung von Gläubigern in Insolvenzverfahren sowie in Gläubigerausschüssen und im Rahmen der Poolverwaltung.
Unsere langjährige Erfahrung und Spezialisierung auf dem Gebiet von Insolvenzverfahren befähigt uns, unseren Mandanten eine realistische Einschätzung vom Fortgang des Verfahrens zu vermitteln.
16.05.2012
Zur verbindlichen Auskunft des Finanzamtes bei Liquidation einer Tochter-GmbH
14.05.2012
Steuererlass bei sanierungsbedingtem Forderungsverzicht?
09.05.2012
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
04.05.2012
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