



Die Kanzlei Gätcke arbeitet mit einer staatlich anerkannten Schuldnerberatungstelle für Privatpersonen, Einzelunternehmen und Gesellschaften zusammen. Unsere umfassende Beratungstätigkeit beinhaltet bei Privatpersonen den gesetzlich vorgesehenen Versuch der außergerichtlichen Einigung im Rahmen eines Schuldenbereinigungsplanes gem. § 305 Insolvenzordnung (InsO). Bei Bedarf stellen wir für unsere Mandanten den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, einschließlich der Anträge auf Verfahrenskostenstundung sowie Restschuldbefreiung. Selbstverständlich stehen wir unseren Mandanten auch in der sechsjährigen Wohlverhaltensperiode beratend zur Seite.
Wir wissen, dass derjenige, der in einer finanziellen Krisensituation steckt, möglichst schnell und kostengünstig den Weg aus der "Schuldenfalle" finden möchte. Wir sind daher im Regelfall in der Lage, innerhalb von drei Werktagen einen Termin zu einem ersten Beratungsgespräch in einem unserer Büros in Hannover, Celle oder München anbieten zu können. Auf diese Weise werden Sie schnell, unkompliziert und professionell beraten, ohne lange Wartezeiten in Kauf nehmen zu müssen.
Die Kosten für das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren liegen zwischen 224,00 € und 560,00 € (zzgl. MwSt.) und richten sich nach der Anzahl der Gläubiger. Bei einer besonders hohen Anzahl an Gläubigern (ab etwa 20) bedarf es im Einzelfall einer gesonderten Absprache, die jedoch die Situation des Schuldners berücksichtigt.

Download: Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren (PDF, 64 KB)
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