



Zugang zum GIS finden Sie hier:
Gläubigerinformationssystem aufrufen
Unsere Büros arbeiten mit der speziell für Insolvenzverfahren konzipierten Software "winsolvenz.p3". Damit einher geht das sogenannte "Gläubigerinformatinssystem" (GIS). Dieses bietet den an einem Verfahren beteiligten Gläubigern die Möglichkeit, sich über einen PIN geschützten Zugang online über den jeweiligen Verfahrensstand zu informieren oder auch Forderungen online anzumelden. Auch über den Status seiner Forderung kann sich der Gläubiger im Rahmen des GIS informieren.
Um eine PIN für das Gläubigerinformationssystem zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit einem unserer Büros in Verbindung oder nutzen Sie das Kontaktformular. Geben Sie dabei bitte unbedingt den Namen des Schuldners, das gerichtliche Aktenzeichen (sofern bekannt), Ihre Kontaktdaten sowie die Konatktdaten eines Vertreters einschl. dessen Aktenzeichens an, wenn Sie sich durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen vertreten lassen. Nach Eingang Ihrer Nachricht erhalten Sie von uns eine PIN zur Nutzung des Gläubiger-Informations-Systems (GIS).
Im Rahmen des GIS können Sie :
31.01.2012
Insolvenzrecht: BMF nimmt Stellung zu § 55 Abs. 4 InsO
24.01.2012
Zweite Stufe der Insolvenzrechtsreform kommt
13.01.2012
Gut sechs Prozent weniger Firmeninsolvenzen 2011
16.12.2011
Umsatzsteuer: Berichtigung der Bemessungsgrundlage wegen Uneinbringlichkeit im Insolvenzverfahren
12.12.2011
Jahreswechsel 2011/2012 für die Verjährung von Ansprüchen beachten