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Schuldenschnitt gelingt selten nach drei Jahren

Seit der Reform des Privatinsolvenzverfahrens ist eine Restschuldbefreiung unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach drei Jahren möglich. Das gelingt aber nur 8,2 Prozent der Betroffenen, fand die Auskunftei Crifbürgel heraus.

Wie viele Personen von den neuen Regelungen zur Restschuldbefreiung profitierten, hat die Wirtschaftsauskunftei Crifbürgel erstmals auf Jahressicht untersucht. Demnach mussten vom 1.7.2014 bis zum 30.6.2015 in Deutschland 102.005 Privatpersonen eine Insolvenz anmelden. 8,2 Prozent (8.375 Privatpersonen) von ihnen ist es gelungen, die Restschuldbefreiung auf drei Jahre zu verkürzen.

Ehemals Selbstständige und Jüngere schneller schuldenfrei

Von den über 100.000 Privatinsolvenzen im Zeitraum 1.7.2014 bis zum 30.6.2015 gingen 7.162 Insolvenzen auf das Konto von ehemals Selbstständigen. In dieser Gruppe liegt die Quote der Personen, denen eine Verkürzung auf drei Jahre gelungen ist, mit 13,8 Prozent (985 Fälle) deutlich höher.

Außerdem gelingt es überproportional mehr jungen Menschen, die Restschuldbefreiung nach drei Jahren zu erreichen. Als Grund dafür machen die Experten eine geringere Höhe der Schulden sowie größere Chancen auf dem Arbeitsmarkt bei dieser Gruppe aus.

(Crifbürgel / STB Web)

Artikel vom 02.09.2018