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Insolvenzverfahren 2010 bis 2017: Gläubiger müssen auf 96 Prozent ihrer Forderungen verzichten

Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die 2010 eröffnet und bis Ende 2017 beendet wurden, mussten die Gläubiger auf 96,1 Prozent ihrer Forderungen verzichten.

Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergibt sich diese Deckungsquote als Anteil des zur Verteilung verfügbaren Betrages (610 Millionen Euro) an den quotenberechtigten Forderungen der Gläubiger (15,7 Milliarden Euro). Die Verluste der Gläubiger betrugen damit 15,1 Milliarden Euro. 

Deckungsquote bei Unternehmensinsolvenzen höher

Bei Insolvenzverfahren von Unternehmen lag die Deckungsquote bei 6,2 Prozent. Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war sie mit 2 Prozent deutlich geringer. Insgesamt hatten die Gläubiger bei Unternehmensinsolvenzen Verluste in Höhe von knapp 7 Milliarden Euro. Bei Verbraucherinsolvenzen summierten sich die Verluste auf rund 4,1 Milliarden Euro und bei den übrigen Insolvenzverfahren (zum Beispiel von ehemals selbstständig Tätigen) auf rund 4 Milliarden Euro.

11.827 Arbeitsplätze durch Unternehmenssanierung gesichert

Von den 23.530 im Jahr 2010 eröffneten Unternehmensinsolvenzverfahren in Deutschland wurden 19.352 Verfahren (82,2 Prozent) bis zum Jahresende 2017 beendet. Bei 941 dieser Unternehmensinsolvenzverfahren erfolgte eine Sanierung. Dabei wurden 11.827 Arbeitsplätze gesichert. Besonders häufig gab es einen Sanierungserfolg bei Insolvenzverfahren mit hohen Forderungssummen. So konnten beispielsweise bei Verfahren mit Forderungen ab 5 Millionen Euro 23,8 Prozent der Unternehmen saniert werden. Sehr geringen Sanierungserfolg hatten dagegen Verfahren mit niedrigen Forderungen: Nur bei 1,5 Prozent der Unternehmen mit Forderungen unter 50.000 Euro erfolgte eine Sanierung.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 27.03.2019