Die Abwicklung von Insolvenzverfahren jeglicher Art und Größe erfordert nicht nur fundierte juristische, sondern auch spezielle Kenntnisse im wirtschaftlichen Bereich. Unsere spezialisierten Rechtsanwälte und Sachbearbeiter verfügen in beiden Bereichen durch die Vielzahl der abgewickelten Verfahren über eine breite und fundierte Erfahrung.
Neben insolvenzrechtlichen Bezügen kommen weitere spezielle Rechtsbereiche zum Tragen. Dazu zählen neben dem Handels- und Gesellschaftsrecht Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Versicherungsrecht, Steuerrecht, Wertpapierrecht, Mietrecht sowie -je nach Unternehmen- branchenübliches Recht, wie z.B. privates Baurecht. Hinzu kommen Berührungen mit internationalen Rechtsordnungen.
Neben unserer eigenen Qualifikation können wir in all diesen Fragestellungen ergänzend auch auf unsere kompetenten Kooperationspartner zurückgreifen. Damit stehen uns speziell qualifizierte Fachanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zur Verfügung, um eine reibungslose und routinierte Abwicklung sowie eine umfassende und vollständige Beratung sicherzustellen.
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